1. Die Esperanto-Jugendwoche (JES) ist eine Veranstaltung für alle, unabhängig von Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung und Behinderung. Während des Treffens wird keine Form von Diskriminierung oder Belästigung akzeptiert. Solltest du Diskriminierung erfahren, bitten wir dich, dies den Veranstaltern zu melden.
2. Die Anmeldung zur Veranstaltung wird am Tag des Eingangs einer Anzahlung (mindestens 40 Euro) bzw. des Gesamtbetrages wirksam. Falls du am letzten Tag einer Anmeldefrist angezahlt hast, weise bitte die fristgerechte Überweisung nach (zum Beispiel per Screenshot).
3. Der Restbetrag muss bis zum 14. Dezember per Banküberweisung bezahlt werden.
4. Du akzeptierst mit deiner Anmeldung die auf der Veranstaltungswebsite beschriebenen Preise.
5. Für den Fall, dass du nicht teilnehmen kannst, gilt: Bei einer Absage vor dem 1. Oktober erhältst du den angezahlten Betrag (abzüglich eventueller Überweisungskosten) zurück. Bei einer Abmeldung nach dem 1. Oktober erhältst du den angezahlten Betrag abzüglich 40 Euro und eventueller Überweisungskosten zurück.
6. Wenn du dich entscheidest, deinen bezahlten Betrag an eine:n andere:n Teilnehmer:in zu übertragen, liegt es in deiner Verantwortung, uns dies mitzuteilen. Die Anmeldung ist nicht übertragbar, nur der bezahlte Betrag.
7. Um allein an der Veranstaltung teilnehmen zu können, musst du das sechzehnte Lebensjahr erreicht haben. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Bezugsperson an der Veranstaltung teilnehmen.
8. Wenn du zum Zeitpunkt der Veranstaltung über 16, aber unter 18 Jahre alt bist, benötigst du eine schriftliche Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person. Die Vorlage für die Erlaubnis findest du auf der Veranstaltungswebseite. Die Veranstalter:innen sind berechtigt, für Teilnehmer:innen zwischen 16 und 18 Jahren einen Altersnachweis anhand des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Bestätigung der schriftlichen Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person zu verlangen.
9. Wenn du während der Veranstaltung fotografieren möchtest, beachte und respektiere, dass nicht alle Menschen fotografiert werden möchten. Versuche außerdem, vor dem hochladen oder Verbreiten deiner Fotos die Zustimmung der Personen einzuholen, die darauf erscheinen.
10. Kosten für Schäden am JES-Gelände, die durch Teilnehmer:innen verursacht werden, werden von den Teilnehmer:innen selbst getragen, die den Schaden verursacht haben.
11. Haustiere sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.
12. In der Herberge ist es strengstens verboten zu rauchen und elektronische Zigaretten zu benutzen. Rauchen ist nur draußen erlaubt.
13. Die Veranstalter:innen übernehmen keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden der Teilnehmer:innen, die während der Veranstaltung auftreten.
14. Die Veranstalter:innen behalten sich das Recht vor, die Teilnahme einer Person aus Sicherheitsgründen zu verweigern.
15. Die Veranstalter:innen haben das Recht, von einer teilnehmenden Person das Verlassen und Fortbleiben von der Veranstaltung zu verlangen und sicherzustellen, dass dem Folge geleistet wird, wenn dies aus Sicherheitsgründen begründet ist. Das gilt insbesondere für die Situationen, in denen das Verhalten dieser teilnehmenden Person aggressiv ist oder den Veranstaltungsregeln widerspricht.
16. Personen, die aufgrund der Bestimmungen dieser Veranstaltungsregeln und des allgemeinen Gesetzes nicht am JES teilnehmen konnten oder das JES verlassen mussten, dürfen von den Veranstalter:innen nichts, insbesondere nicht die Erstattung der Teilnahmegebühr, verlangen.